Prüfung elektrischer Anlagen
Unfallverhütungsvorschrift elektrische Anlagen
Lichtsteueranlagen sind elektrische Anlagen. Mit Steuerpulten, Dimmern, Stromverteilungen, beweglichen Effekten, Movinglites und anderen Geräten haben wir eine Vielzahl von Geräten im Einsatz, die fachkundiger elektrischer Prüfung bedürfen, damit diese Geräte jederzeit sicher arbeiten.
Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG), die als autonome Vorschriften durch Ihre Verkündung im Bundesanzeiger rechtskräftig sind. Die Vorschriften sind von den Berufsgenossenschaften erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt.
Speziell für die Elektrotechnik gilt die VBG4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Dort heißt es:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar:
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft, oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft,
- in bestimmten Zeitabschnitten. Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden können.
Unternehmer in diesem Sinne ist auch der Kleinverleiher für Licht- und Tonanlagen, Betriebsmittel sind auch seine Scheinwerfer, Scanner u.s.w.
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Elektrische Prüfungen
Es empfiehlt sich, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig zu überprüfen, und es empfiehlt sich auch, Aufzeichnungen darüber zu machen, wann, wo, wie und mit welchem Ergebnis diese Prüfung stattgefunden und wer sie durchgeführt hat- dann sind Sie im (hoffentlich nie auftretenden) Falle eines Falles immerhin mit stichfesten und nachweisbaren Informationen bestückt und können Leichtfertigkeit ausschließen.
Anlage/Betriebsmittel |
xx |
Prüffrist |
xx |
Art der Prüfung |
xx |
Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel |
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4 Jahre |
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auf ordnungsgemäßen Zustand |
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Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen |
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1 Monat |
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auf Wirksamkeit |
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Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person, geeignete Meßgeräte verwendend |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschutzschalter in stationären und nichtstationären Anlagen |
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6 Monate bzw. arbeitstäglich |
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auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung |
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Benutzer |
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Begriffsdefinitionen
Dabei sind einige Begriffe näher zu definieren. Man versteht unter:
Ortsfesten Betriebsmitteln:
- Das sind festangebrachte Betriebsmittel oder solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse (für Haushaltsgeräte 18 kg) so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt werden können.
Beispiel: festmontierte Theaterscheinwerfer, große Scanner.
Ortsveränderlichen Betriebsmitteln:
- Das sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Beispiel: Nebelmaschine.
Stationären Anlagen:
- Sie sind mit ihrer Umgebung fest verbunden.
Beispiele: Installationen in Gebäuden, Schaltschrank, Hausstromverteilung.
Nichtstationären Anlagen:
- Sie werden nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch wieder zerlegt oder abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut bzw. zusammengeschaltet. Hierfür wird oft auch der Begriff "fliegende Bauten" verwendet.
Beispiele: Dimmerrack mit Verkabelung und Lichtbars, portable Stromverteilung.
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Letztes Update: 27.07.98 (C) SLH 1997/98