CE-Kennzeichnung
"CE: Confusing Everyone" übersetzen die Engländer, und in einem Leitartikel eines renommierten Fachmagazins las man auch schon mal den Satz: "Weg mit dem Unfug. Das braucht keiner!".
Die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung
Mit dem CE-Kennzeichen versehene Geräte erfüllen die für dieses Gerät zutreffenden Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft.
Das Fazit aus diesem Satz läßt sich so zusammenfassen:
- Keine Qualitätsaussage
Das CE-Zeichen besagt lediglich: Dies Gerät stört nicht, wird nicht gestört und ist sicher. Diese Anforderungen sind nichts Besonderes, jedes Produkt hat sie zu erfüllen- das wird allein durch das Produkthaftungsgesetz geklärt. Ein Qualitätsmaßstab wird durch die CE-Kennzeichnung nicht erreicht.
- Kein Hinweis auf verwendete Normen
Nur für wenige Gerätegattungen gibt es Produktgruppen-Normen. Sind solche nicht anwendbar oder nicht vorhanden, wird nach verfügbaren Fachgrundnormen geprüft. Normen ändern sich fortlaufend. Da die CE-Kennzeichnung keinen Hinweis auf zugrundeliegende Normen enthält, gibt sie selbst keinen Aufschluß über Grenzwerte, Prüfverfahren und Prüfumfang. Solche Angaben sind lediglich aus der zugehörigen Konformitätsbescheinigung zu entnehmen. Diese muß zwar ausgestellt, aber nicht publiziert werden.
- Kennzeichnung nicht notwendig
Nur Geräte, die ab dem Datum der Inkraftsetzung der entsprechenden Richtlinie in Verkehr gebracht werden, müssen gekennzeichnet werden. Für vorher in Verkehr gebrachte, also dem Handel übergebene Geräte, gilt das nicht. Sie dürfen weiter verkauft und gekauft werden, denn nur die fehlende Kennzeichnung macht solch Material ja nicht unsicher. So können Sie eventuell ein paar klasse Schnäppchen machen... allerdings werden solche Angebote natürlich zunehmend seltener. Wer hat schon noch alte Ladenhüter?
Doch auch neu hergestellte Geräte müssen nicht gekennzeichnet werden, dann nämlich nicht, wenn sie lediglich dazu bestimmt sind, von anderen Firmen weiterverarbeitet zu werden und nicht in den freien Handel kommen. Festplatten und Garfikkarten für Computer beispielsweise, die vom PC-Assembler zu einem ganzen Rechner zusammengebaut werden. Der muß anschließend den ganzen Rechner prüfen, der Verzicht auf die vorherige Kennzeichnung soll Mehraufwand vermeiden.
- CE + CE = CE ?
Bleiben wir mal beim PC-Assembler: stellt er seine Maschine ausschließlich aus lauter einzelnen, CE-gekennzeichneten Komponenten zusammen, ist das Gesamtgebilde deshalb noch lange nicht CE-fähig, denn Einzelstörungen könnten sich ja addieren und die Grenzwerte sprengen. Ohne Test darf also auf das Gehäuse kein Sticker, das wäre illegal. Na, daß Sie das jetzt aber nicht verstehen wollen, das verstehen wir aber nicht...
- Nur GERÄTE kennzeichnungspflichtig
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Geräte, d.h., selbstständig betreibbare Einheiten. Das sind auch Module (wie z.B. PC-Steckkarten), nicht aber Bauteile (wie z.B. Steckverbinder). Im Gegensatz zu Geräten, die gekennzeichnet werden müssen, dürfen Bauteile gar nicht gekennzeichnet werden. So steht es geschrieben. Kabel und Stecker beispielsweise sind für uns eindeutig unselbstständige Bauteile- bitte fragen Sie uns nicht, warum da teilweise CE-Zeichen drauf sind....
- Extrawürste
gibt es bekanntlich immer: Sind Sie lizenzierter Funkamateur, dürfen Sie den ganzen CE-Rummel einfach ignorieren, denn aufgrund der abgelegten Prüfung wird Ihnen entsprechender Fachverstand attestiert. Sie dürfen zusammenschrauben was immer Sie wollen, solange es den bösen Nachbarn nicht stört. So schön einfach kann die Welt sein.
Normenübersicht
Die korrekte Bewertung eines Prüflings ist relativ schwierig, gilt es doch erst einmal, die relevanten Normen zu bestimmen. Falls Sie sich über das Normenwerk hermachen möchten (alle technischen Bibliotheken oder Hochschulbibliotheken haben meist eine komplette Normensammlung zur Verfügung), hier eine auszugsweise Zusammenstellung:
NORM |
xxx |
INHALT |
EN 61000-2-3 |
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Störaussendungen auf Netz- und Wechselstromleitungen, Netzbelastung |
EN 55014 |
|
Funkentstörung für Haushaltsgeräte, Geräte für den Hausgebrauch |
EN 55022 |
|
Störaussendung (Abstrahlung) für Informationstechnisches Equipment |
EN 61000-4-3 |
|
Störfestigkeit gegenüber hochfrequenten Feldern |
EN 61000-4-4 |
|
Störfestigkeit gegenüber schnellen Transienten (Bursts) |
EN 61000-4-5 |
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Störfestigkeit gegenüber Stoßspannungen (Surge) |
EN 61000-4-11 |
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Immunität gegenüber Spannungseinbrüchen und Spannungsunterbrechungen |
EN 50081 |
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Fachgrundnorm für Störaussendung |
EN 50082 |
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Fachgrundnorm für Störfestigkeit |
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Das SOUNDLIGHT EMV-Labor
Der für korrekte CE-Kennzeichnungen zu erbringende meßtechnische Aufwand ist erheblich. SOUNDLIGHT gehört zu den Pionieren der Branche und hat schon früh mit der Errichtung eigener Meßmöglichkeiten begonnen, die umfangreiche Sicherheits- und Geräteprüfungen erlauben. Unser hauseigenes EMV-Labor ist mit einer Schirmkabine und Meßequipment der Firmen EMCO, YOKOGAWA und TEKTRONIX ausgestattet und wird auch für Gerätetests der renommierter Fachzeitschriften in Anspruch genommen.
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Letztes Update: 27.07.98 (C) SLH 1997/98